Einführung
Die Green&Energy-Transition ist unsere notwendige Gegenwart, von deren Ausgang es abhängen wird, wie zukünftige Generationen auf unserem Planeten leben können.
Unternehmen, Einrichtungen und Regionen, wir alle sind zur Herausforderung der Nachhaltigkeit aufgerufen, die in den drei ESG-Komponenten (Environment, Social, Governance) zum Ausdruck kommt und zur Dekarbonisierung des Systems beitragen soll. Es handelt sich um einen komplexen Weg, der jede Realität zu 360 Grad betrifft; eine Transformation, die erhebliche finanzielle Ressourcen absorbiert; und doch ist sie notwendig, um weiterhin zu bestehen und sich zu entwickeln.
Nachhaltigkeitswissenschaften, Umwelt- und Energieingenieurwesen, Wirtschaft und Finanzen, Unternehmens- und Governance-Strukturen, Organisation und Sozialwissenschaften, geförderte Finanzierung, europäisches Umweltrecht: Über Nachhaltigkeit zu sprechen bedeutet, all diese Themen zusammen auf substantielle, koordinierte, effiziente und nützliche Weise anzugehen.
ALLS Consulting
Unsere Kanzlei hat die Gründung der Beratungsfirma ALLS Consulting soc.cons. a r.l. gefördert, die sich der ESG-Nachhaltigkeit (Environment, Social, Governance) widmet, um Unternehmen bei der Green&Energy-Transition zu begleiten.
ALLS Consulting hat seinen Sitz in unserem Studio in Trient, Via Grazioli 106; das Unternehmen vereint fünf Gesellschafter und insgesamt ein Team von etwa 100 Personen mit hohen multidisziplinären Fachkenntnissen, die in 20 Jahren mehr als 3.000 Nachhaltigkeitsprojekte betreut haben.
ALLS Consulting bietet eine Reihe integrierter Dienstleistungen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsprozessen an, von der Analyse der Auswirkungen über die Erstellung des strategischen Nachhaltigkeitsplans bis hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Suche nach öffentlich geförderter Finanzierung zur Unterstützung von Investitionen.
Für eine umfassendere Sichtweise: https://allsconsulting.eu/de
Nachhaltigkeit - ESG
Heute werden wirtschaftliche Herausforderungen auf dem Gebiet einer auf die drei ESG-Komponenten (Environment, Social, Governance) ausgerichteten Nachhaltigkeitsstrategie, der Prozess- und Produktinnovation, sowie einer erneuerten humanistischen Vision ausgetragen, die wertgenerierende Entscheidungen und dauerhafte Verbesserungen fördert.
Für Unternehmen jeder Größe bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung des Ansatzes in Produktion, Markt, und gegenüber Stakeholdern, die eine strategische Planung, Investitionen, intelligente Finanzierung, die Umgestaltung organisatorischer und Governance-Strukturen, sowie einen neuen Ansatz zur Berichterstattung erfordert.
Das bedeutet:
Unternehmenswert schaffen
Unternehmenswert zu schaffen bedeutet vieles:
Die Themen der Nachhaltigkeit, Umweltrisiken und solche, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, sowie die Erwartungen der Stakeholder zu ignorieren, ist keine rationale und erfolgversprechende Option.
Investitionen und Finanzen
Green&Energy-Transition bedeutet vor allem Investitionen: in die Umstrukturierung der Energiequellen, in leistungsfähigere Maschinen, in Systeme der Kreislaufwirtschaft, in zunehmend passive Gebäude, in weniger umweltbelastende Fahrzeuge; in die Planung von Produktionsverfahren und einer nachhaltigeren Organisation.
Darüber hinaus findet der Nachhaltigkeitsansatz der Unternehmen zunehmend Eingang in die Kapitalallokation, und dies nicht nur für börsennotierte Gesellschaften, sondern auch für KMUs. Bankinstitute gewähren Kredite und bestimmen die Kreditwürdigkeit auch auf Basis von Nachhaltigkeitsinformationen: Daher müssen auch KMUs lernen, über Nachhaltigkeit zu berichten, zusätzlich zu den wirtschaftlichen und finanziellen Daten.
Managementstrukturen
Die Umgestaltung von Produktionsprozessen und Produkten/Dienstleistungen im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit und die Entwicklung von Systemen zur Messung und Berichterstattung über die Nachhaltigkeit erfordern Eingriffe in die organisatorischen Managementstrukturen der Unternehmen.
Einige Produktionsprozesse (von Waren oder Dienstleistungen) können sich ändern; es können neue Unternehmensfunktionen geschaffen werden, und in diesem Fall muss das Organisationsschema überarbeitet werden; es müssen neue Berufsgruppen ins Auge gefasst werden (angefangen mit dem Nachhaltigkeitsmanager), und es müssen Make-or-Buy-Entscheidungen getroffen werden; einige Informationsflüsse innerhalb des Unternehmens müssen neu überdacht werden, um ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance) zu managen.
Wenn die Richtlinie vollständig umgesetzt ist, werden das Management und die Berichterstattung über Nachhaltigkeit Teil der normalen und laufenden Aktivitäten von Unternehmen sein. Dies bedeutet, dass die Unternehmen ihre internen Strukturen mit entsprechenden Investitionen in IT-Systeme aufbauen und/oder die Erhebung und Analyse von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance) auslagern müssen.
ESG-Berichterstattung
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Unternehmen über seine Strategie, sein Engagement und seine ESG-Maßnahmen berichtet: Die Idee dahinter ist, dass die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Unternehmen dazu veranlasst, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, indem sie sinnvolle ESG-Maßnahmen konzipieren, umsetzen und darüber berichten.
Mit dem Gesetzesdekret 254/2016 (zur Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU) wurde die nichtfinanzielle Erklärung (DNF) für Unternehmen und große Konzerne verbindlich vorgeschrieben.
Die EU-Richtlinie 2022/2464 (die so genannte CSRD oder ‚Corporate Sustainability Reporting Directive‘) legt neue Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest.
Die Verpflichtung betrifft, mit unterschiedlicher zeitlicher Staffelung, PIEs (Public Interest Entities, wie Banken, Versicherungsgesellschaften usw.), große und börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen, die von Nicht-EU-Unternehmen kontrolliert werden. Für andere Unternehmen (in der Regel KMU) ist die Annahme freiwillig, aber sie ist hauptsächlich um den „Transmissionsriemen“ herum strukturiert, der durch die Wertschöpfungskette der verpflichteten Parteien repräsentiert wird: Kurz gesagt, wenn Sie ein Lieferant einer zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Partei sind oder wenn Sie ein Kunde (Schuldner) einer Bank sind, werden Sie nachdrücklich aufgefordert, einen Nachhaltigkeitspfad einzuschlagen.
Damit wird der „Nachhaltigkeitsbericht“ zu einem zentralen Element, das (für Verpflichtete) in den Jahresabschluss im Rahmen des Lageberichts aufgenommen wird und folglich einer – eingeschränkten – Prüfung durch die mit der gesetzlichen Prüfung des Unternehmens betraute Stelle unterzogen werden muss.
Der Referenzstandard in Europa ist der ESRS, der von der EFRAG herausgegeben und von der Kommission angenommen wurde.
Obwohl dies größere Unternehmen betrifft, hat die CSRD auch große Auswirkungen auf die Welt der KMU und der Organisationen im Allgemeinen, da sie tatsächlich einen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit setzt. Mit anderen Worten: Viele Unternehmen und Organisationen gehen dazu über, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf freiwilliger Basis nach dem europäischen ESRS-Standard (oder nach GRI) zu berichten.
Das Engagement der Kanzlei