Nachhaltigkeit - ESG
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Einführung

Die Green&Energy-Transition ist unsere notwendige Gegenwart, von deren Ausgang es abhängen wird, wie zukünftige Generationen auf unserem Planeten leben können.

Unternehmen, Einrichtungen und Regionen, wir alle sind zur Herausforderung der Nachhaltigkeit aufgerufen, die in den drei ESG-Komponenten (Environment, Social, Governance) zum Ausdruck kommt und zur Dekarbonisierung des Systems beitragen soll. Es handelt sich um einen komplexen Weg, der jede Realität zu 360 Grad betrifft; eine Transformation, die erhebliche finanzielle Ressourcen absorbiert; und doch ist sie notwendig, um weiterhin zu bestehen und sich zu entwickeln.

Nachhaltigkeitswissenschaften, Umwelt- und Energieingenieurwesen, Wirtschaft und Finanzen, Unternehmens- und Governance-Strukturen, Organisation und Sozialwissenschaften, geförderte Finanzierung, europäisches Umweltrecht: Über Nachhaltigkeit zu sprechen bedeutet, all diese Themen zusammen auf substantielle, koordinierte, effiziente und nützliche Weise anzugehen.

ALLS Consulting

Unsere Kanzlei hat die Gründung der Beratungsfirma ALLS Consulting soc.cons. a r.l. gefördert, die sich der ESG-Nachhaltigkeit (Environment, Social, Governance) widmet, um Unternehmen bei der Green&Energy-Transition zu begleiten.

ALLS Consulting hat seinen Sitz in unserem Studio in Trient, Via Grazioli 106; das Unternehmen vereint fünf Gesellschafter und insgesamt ein Team von etwa 100 Personen mit hohen multidisziplinären Fachkenntnissen, die in 20 Jahren mehr als 3.000 Nachhaltigkeitsprojekte betreut haben.

ALLS Consulting bietet eine Reihe integrierter Dienstleistungen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsprozessen an, von der Analyse der Auswirkungen über die Erstellung des strategischen Nachhaltigkeitsplans bis hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Suche nach öffentlich geförderter Finanzierung zur Unterstützung von Investitionen.

Für eine umfassendere Sichtweise: https://allsconsulting.eu/de

In diesem Kontext befasst sich unsere Kanzlei mit den wirtschaftlichen und finanziellen Implikationen der Green&Energy-Transition, der sozialen Dimension und den Aspekten der Governance, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Bestätigung.

Nachhaltigkeit - ESG

Heute werden wirtschaftliche Herausforderungen auf dem Gebiet einer auf die drei ESG-Komponenten (Environment, Social, Governance) ausgerichteten Nachhaltigkeitsstrategie, der Prozess- und Produktinnovation, sowie einer erneuerten humanistischen Vision ausgetragen, die wertgenerierende Entscheidungen und dauerhafte Verbesserungen fördert.

Für Unternehmen jeder Größe bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung des Ansatzes in Produktion, Markt, und gegenüber Stakeholdern, die eine strategische Planung, Investitionen, intelligente Finanzierung, die Umgestaltung organisatorischer und Governance-Strukturen, sowie einen neuen Ansatz zur Berichterstattung erfordert.

Das bedeutet:

  1. die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie, um zu Entscheidungen zu gelangen, die Wert schaffen (für das Unternehmen selbst, für die Aktionäre und für die Stakeholder), aber auch
  2. Innovationen in der Governance, in den internen Kontrollsystemen und im Controlling einzuführen.

Unternehmenswert schaffen

Unternehmenswert zu schaffen bedeutet vieles:

  • das Erreichen einer angemessenen Größe, die es ermöglicht, das Geschäft zu stabilisieren, eine strukturierte Organisation einzurichten, Investitionsprozesse und nachhaltige Entwicklung zu planen;
  • das Unternehmen solider machen, indem die Vermögens- und Finanzstrukturen verbessert werden;
  • an der Qualität und Nachhaltigkeit der Produkte arbeiten;
  • dem Personal Ausbildungs- und Wachstumsmöglichkeiten bieten, um das Arbeitsumfeld attraktiver zu machen;
  • in die Sicherheit am Arbeitsplatz investieren, in angemessene Entlohnung, in die Würde der Arbeit;
  • die organisatorischen Strukturen und die Governance aktualisieren;
  • die Beziehungen zu den Stakeholdern stärken, so dass das Unternehmen als Akteur erkannt wird, der positive soziale Dynamiken fördert;
  • Risiken richtig managen, um sie zu neutralisieren oder zu minimieren;
  • die Green&Energy-Transition planen und die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen, und so weiter.

 

Die Themen der Nachhaltigkeit, Umweltrisiken und solche, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, sowie die Erwartungen der Stakeholder zu ignorieren, ist keine rationale und erfolgversprechende Option.

Investitionen und Finanzen

Green&Energy-Transition bedeutet vor allem Investitionen: in die Umstrukturierung der Energiequellen, in leistungsfähigere Maschinen, in Systeme der Kreislaufwirtschaft, in zunehmend passive Gebäude, in weniger umweltbelastende Fahrzeuge; in die Planung von Produktionsverfahren und einer nachhaltigeren Organisation.

Darüber hinaus findet der Nachhaltigkeitsansatz der Unternehmen zunehmend Eingang in die Kapitalallokation, und dies nicht nur für börsennotierte Gesellschaften, sondern auch für KMUs. Bankinstitute gewähren Kredite und bestimmen die Kreditwürdigkeit auch auf Basis von Nachhaltigkeitsinformationen: Daher müssen auch KMUs lernen, über Nachhaltigkeit zu berichten, zusätzlich zu den wirtschaftlichen und finanziellen Daten.

Die Fachleute unserer Kanzlei unterstützen Unternehmen bei der strategischen Planung von Investitionen und bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, wobei sie insbesondere auf die verfügbaren Quellen für subventionierte Finanzierungen achten. Wenn die Investition einen strategischen Charakter und eine strategische Dimension hat, sind die Komplexität und die damit verbundenen Implikationen in der Regel erheblich. In diesen Fällen können die multidisziplinären Teams unserer Kanzlei und unserer Tochtergesellschaft ALLS Consulting dazu beitragen, den Investitionsprozess durch die Entwicklung von Szenarien und technischen Lösungen, die Folgenabschätzung und die Auswahl von Finanzierungsquellen zu rationalisieren.

Managementstrukturen

Die Umgestaltung von Produktionsprozessen und Produkten/Dienstleistungen im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit und die Entwicklung von Systemen zur Messung und Berichterstattung über die Nachhaltigkeit erfordern Eingriffe in die organisatorischen Managementstrukturen der Unternehmen.

Einige Produktionsprozesse (von Waren oder Dienstleistungen) können sich ändern; es können neue Unternehmensfunktionen geschaffen werden, und in diesem Fall muss das Organisationsschema überarbeitet werden; es müssen neue Berufsgruppen ins Auge gefasst werden (angefangen mit dem Nachhaltigkeitsmanager), und es müssen Make-or-Buy-Entscheidungen getroffen werden; einige Informationsflüsse innerhalb des Unternehmens müssen neu überdacht werden, um ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Governance) zu managen.

Wenn die Richtlinie vollständig umgesetzt ist, werden das Management und die Berichterstattung über Nachhaltigkeit Teil der normalen und laufenden Aktivitäten von Unternehmen sein. Dies bedeutet, dass die Unternehmen ihre internen Strukturen mit entsprechenden Investitionen in IT-Systeme aufbauen und/oder die Erhebung und Analyse von ESG-Daten (Umwelt, Soziales, Governance) auslagern müssen. 

Unsere Firma begleitet Unternehmen bei dem Wandel, den ihre Organisation durchlaufen muss, um das Nachhaltigkeitsmanagement zu einer normalen Funktion zu machen, die sinnvoll in das Geschäftsumfeld integriert ist.

ESG-Berichterstattung

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Unternehmen über seine Strategie, sein Engagement und seine ESG-Maßnahmen berichtet: Die Idee dahinter ist, dass die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Unternehmen dazu veranlasst, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, indem sie sinnvolle ESG-Maßnahmen konzipieren, umsetzen und darüber berichten.

Mit dem Gesetzesdekret 254/2016 (zur Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU) wurde die nichtfinanzielle Erklärung (DNF) für Unternehmen und große Konzerne verbindlich vorgeschrieben.

Die EU-Richtlinie 2022/2464 (die so genannte CSRD oder ‚Corporate Sustainability Reporting Directive‘) legt neue Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest.

Die Verpflichtung betrifft, mit unterschiedlicher zeitlicher Staffelung, PIEs (Public Interest Entities, wie Banken, Versicherungsgesellschaften usw.), große und börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen, die von Nicht-EU-Unternehmen kontrolliert werden. Für andere Unternehmen (in der Regel KMU) ist die Annahme freiwillig, aber sie ist hauptsächlich um den „Transmissionsriemen“ herum strukturiert, der durch die Wertschöpfungskette der verpflichteten Parteien repräsentiert wird: Kurz gesagt, wenn Sie ein Lieferant einer zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Partei sind oder wenn Sie ein Kunde (Schuldner) einer Bank sind, werden Sie nachdrücklich aufgefordert, einen Nachhaltigkeitspfad einzuschlagen.

Damit wird der „Nachhaltigkeitsbericht“ zu einem zentralen Element, das (für Verpflichtete) in den Jahresabschluss im Rahmen des Lageberichts aufgenommen wird und folglich einer – eingeschränkten – Prüfung durch die mit der gesetzlichen Prüfung des Unternehmens betraute Stelle unterzogen werden muss. 

Der Referenzstandard in Europa ist der ESRS, der von der EFRAG herausgegeben und von der Kommission angenommen wurde.

Obwohl dies größere Unternehmen betrifft, hat die CSRD auch große Auswirkungen auf die Welt der KMU und der Organisationen im Allgemeinen, da sie tatsächlich einen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit setzt. Mit anderen Worten: Viele Unternehmen und Organisationen gehen dazu über, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf freiwilliger Basis nach dem europäischen ESRS-Standard (oder nach GRI) zu berichten. 

Das Engagement der Kanzlei

Mit Unterstützung ihrer Tochtergesellschaft ALLS Consulting setzt die Kanzlei multidisziplinäre Teams ein, die Unternehmen unterstützen können:
  1. bei der strategischen Planung unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten;
  2. beim Verständnis der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Chancen;
  3. bei der Erneuerung der Unternehmensführung, der internen Kontrollsysteme und der Managementkontrolle;
  4. bei außergewöhnlichen Transaktionen und bei Entscheidungen, die den Unternehmenswert steigern.
 
Das Fachwissen der Kanzlei ist auch auf dem Gebiet der Unternehmensführung, der internen Kontrollsysteme und der Managementkontrolle nützlich.

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